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Wichtige Info für Jugendliche & Erwachsene

Wenn Sie eine Abklärung für eine Weiterbildung in Erwägung ziehen, klären Sie vorgängig mit dem Lehrinstitut schriftlich ab, ob ich mit meinen Ausbildungen zugelassen/anerkannt bin.

Einige Weiterbildungsinstitute handhaben es unterschiedlich.

In der Vergangenheit habe ich im Auftrag der IV Abklärungen bei Erwachsenen durchgeführt, die Anerkennung meines Gutachtens war kein Problem.

Jedoch gilt folgende Gesetzesgrundlage im Kanton Aargau:

Wenn Sie eine Legasthenie- oder Dyskalkulie-Abklärung in Betracht ziehen, um einen Nachteilsausgleich für die Berufsschule, Berufsmaturität oder eine andere Weiterbildung zu beantragen, bitte informieren Sie sich beim Departement Bildung, Kultur und Sport über die Gesetzesgrundlage.

Hier ein Ausschnitt davon:

Für die schulischen Prüfungen an einer Berufsfachschule oder Berufsmaturitätsschule können Lernende und Schüler/-innen einen Nachteilsausgleich beantragen. Diese Massnahmen zur Kompensation behinderungsbedingter Nachteile können nur von Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen beantragt werden.

Link: Informationen zum Nachteilsausgleich

 

Departement Bildung, Kultur und Sport

Abteilung Berufsbildung und Mittelschule

Sektion Schulische Bildung

Bachstrasse 15

5001 Aarau

Persönliche Empfehlung:

Die Klinik Lengg in Zürich ist spezialisiert für Abklärungen bei Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Überweisung erfolgt via Hausarzt. 

Link für mehr Informationen

Was ist der Unterschied zwischen Legasthenie und einer Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)?

Unterschieden werden zwei wesentliche Bereiche. Die genetische Problematik nennt man Legasthenie, die erworbene Problematik die eine Schreib- und Leseschwierigkeit zur Folge hat, eine Lese-Rechtschreibschwäche.

Bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) dagegen fehlt die Aufmerksamkeits- und/oder Wahrnehmungsproblematik. Man beobachtet Fehlerhäufungen beim Lesen und Schreiben, die durch verschiedene Umstände im Leben des Kindes bedingt sein können. Zum Beispiel durch Krankheit, Tod eines nahestehenden Menschen, Scheidung, Wechsel des sozialen Umfelds. Verursacher können auch Störungen im physischen Bereiche sein, wie Seh- oder Hörfunktion, motorische- sprachliche Entwicklung.

Wann kann eine Legasthenie/LRS festgestellt werden?

Eine Legasthenie kann frühestens in der zweiten Hälfte der ersten Klasse feststellen.

Oft findet man bereits im Vorschulalter entsprechende Anzeichen, die darauf hindeuten, dass das Kind gefährdet ist, später eine Legasthenie zu entwickeln.

In solch einem Fall ist es wichtig, frühzeitig eine Abklärung durchzuführen. Mit einer gezielten Förderung sollte baldmöglichst begonnen werden, da sich die Probleme nicht auswachsen, sondern eher verstärken, wenn das Kind in die Schule kommt.

Eine frühzeitige Förderung hilft sekundär Problemen vorzubeugen oder gar ganz auszuschliessen. Der Schulische Weg wird durch eine frühzeitige Förderung zu einer hoffentlich guten Erinnerung und nicht zu einem nicht endenden Leidensweg für Ihr Kind.

Mythen über Legasthenie/LRS
  • Kinder/Erwachsene mit einer Legasthenie sind nicht weniger intelligent als andere

  • Legasthenie/LRS ist KEINE Krankheit

  • Mit einer gezielten Förderung wird das Schreiben - und Lesen gut erlernt

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